Nein. so weit bin ich noch nicht. Allerdings schwingt doch ein wenig Nostalgie (war nicht alles einfacher mit EINEM Anbieter und einem Wählscheibentelefon?) mit wenn ich daran denke, dass mein am 17.08. beantragter Versatel-Anschluss immer noch nicht frei geschalten ist. Wenigstens in einem ist Versatel vorbildlich: Den ersten Platz beim Ignorieren von Anfragen haben sie sicher. Stattdessen verschicken sie nicht gerade zufriedenstellende Auftragsbestätigungen. Der Anschluss soll nun am 23.10. frei geschalten werden. Angeblich liegt es an der Freigabe des alten Anschlusses durch 1&1, die mir allerdings die Abschaltung zum 01.10. lange Zeit vorab schon bestätigten und dies auch pünklichst durchführten. Meine Handy-Rechnung wächst und wächst…

Zudem wurde mir mitgeteilt, dass die „Downstream-Bandbreite bis zu 12MBit/s betragen wird“. Ich habe DSL 16000 beantragt und laut der Verfügbarkeitsprüfung auf der Versatel-Seite wurde mir die Verfügbarkeit auch bestätigt. Für was gibt es die Prüfung wenn diese nichts taugt? Ich finde es bedenklich, dass dies erst nach Ablauf des Widerrufrechts bestätigt wurde und ich bin mir sicher, dass es irgendwo im Kleingedruckten einen Absatz gibt, der Versatel von der Haftung befreit.

Ich habe mich nun Hilfe suchend an den Vorstandsvorsitzenden Herrn Alain D. Bandle sowie zeitgleich an die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gewendet. Ich habe wenig Hoffnung viel zu erreichen. Allerdings wäre ein finanzieller Nachlass schon angebracht.

Geschäftsschädigender Rufmord liegt mir fern. Aber nach meinen bisherigen Erfahrungen lautet meine persönliche Empfehlung: Hände weg von Versatel!

Für hilfreiche Tipps bin ich natürlich immer offen.

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