Verspäteter Schlussverkauf bei DENIC

Morgen ist es soweit: Ab 9:00 (MESZ) startet der Verkauf von den neuen de-Domains nach dem "First come – first served"-Prinzip. Genau handelt es sich dabei um ein- und zweistellige Adressen und Adressen, die ausschließlich aus Ziffern bestehen. Der Run wird groß sein. Aber auch die Anwälte dürften sich die Hände reiben. Einige, ausschließlich am Wiederverkauf interessierten Registrare haben sich sicher im Vorfeld schon Gedanken gemacht, mit welchen Domains etwas zu holen ist. Nicht wenige Firmennamen lassen sich mit 1 oder 2 Stellen abkürzen. Nicht weniger attraktiv sind Jahreszahlen oder Zahlencodes. Bleibt abzuwarten wie die Sache ablaufen wird – ich bin gepannt.

Die wichtigsten Änderungen:

  • Auch ein- und zweistellige sowie reine Zifferndomains können jetzt registriert werden.
  • Domains, die einem Kfz-Kennzeichen oder einer TLD entsprechen, sind frei gegeben.
  • Erlaubte Zeichen für Domains sind die Ziffern 0 bis 9, der Bindestrich, die lateinischen Buchstaben a bis z und die weiteren Buchstaben aus der aktuell gültigen Anlage zu den Domainrichtlinien.
  • Eine Domain darf mit einem Bindestrich weder beginnen, noch enden. Auch Bindestriche an dritter und vierter Stelle der Domain sind nicht zulässig.
  • Die Mindestlänge einer Domain liegt bei einem Zeichen.
  • Die Maximallänge einer Domain beträgt 63 Zeichen (bezogen auf den Domain-ACE) – jeweils exklusive .de.


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